Praxis für Psychotherapie in Hofheim im Taunus

Ablauf:

Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, in welchem Sie mir Ihr Anliegen schildern können und ich Ihnen meine Vorgehensweise vorstellen kann. Wenn Sie sich dazu entschließen, finden im Anschluss vier weitere Probesitzungen statt (sogenannte probatorische Sitzungen). Diese Sitzungen dienen hauptsächlich der Diagnostik und der Therapieplanung. Darüber hinaus bieten Ihnen diese Sitzungen die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich mit dem Therapiesetting wohlfühlen und Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Auf dieser Basis treffen wir gemeinsam die Entscheidung, ob ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt wird. Bei Bedarf können einzelne Sitzungen gemeinsam mit wichtigen Bezugspersonen, z. B. dem Partner stattfinden. Die Dauer der Behandlung ist individuell sehr unterschiedlich und richtet sich nach Ihrem Anliegen und Ihren Beschwerden. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 25 Sitzungen, eine Langzeittherapie circa 45 Sitzungen. Generell gilt, dass durch die Anwendung verhaltenstherapeutischer Vorgehensweisen in relativ kurzer Zeit Therapieerfolge erzielt werden können.

Kosten:

Private Krankenkassen:

In der Regel übernehmen private Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie, die durch einen approbierten Psychotherapeuten/ eine approbierte Psychotherapeutin durchgeführt wird. Die Form der Kostenübernahme ist jedoch abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen. Ich empfehle Ihnen daher, sich vor dem Erstgespräch mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und zu erfragen, ob bzw. nach welchen Konditionen Psychotherapie Bestandteil Ihres Krankenversicherungsvertrags ist. Lassen Sie sich ebenso die erforderlichen Formulare zuschicken. Dann können wir gemäß Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt. Im späteren Verlauf kann es sinnvoll sein, die Zeitabschnitte zwischen den Sitzungen zu vergrößern. Das Honorar der psychotherapeutischen Sitzungen wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.


Selbstzahler:

Manchmal entscheiden sich Menschen aus unterschiedlichen persönlichen Gründen dafür, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu zahlen. Hier gilt ebenso die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage.


Gesetzliche Krankenkassen:

Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.